Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Ahmed Aly Ahmed eU. eine Einzelunternehmen Sitz in Ternitz, und betreibt unter der Website www.Ali-energy.at einen Online-Shop. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die der Kunde, Wiederverkäufer oder Vertriebshändler (der “Kunde“, Ali Energy und der Kunde gemeinsam die “Vertragsparteien“) über den Online-Shop von Ali Energy tätigt, jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, gelten diese AGB auch für Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Direktverkauf.

Abweichende allgemeine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen des Kunden werden – außer durch ausdrückliche schriftliche und firmenmäßig gezeichnete Bestätigung von Ali Energy nicht Vertragsinhalt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

  2. Vertragsabschluss.

  3. Lieferung, Rücktritt

  4. Verpackung und Versendung.

  5. Preise und Zahlung, Aufrechnung.

  6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

  7. Rückgaberecht

  8. Gewährleistung.

  9. Haftungsbeschränkung, Produkthaftung.

 

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.1 Ahmed Aly Ahmed eU. eine Einzelunternehmen Sitz in Ternitz, und betreibt unter der Website www.Ali-energy.at einen Online-Shop. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die der Kunde, Wiederverkäufer oder Vertriebshändler (der “Kunde“, Ali Energy und der Kunde gemeinsam die “Vertragsparteien“) über den Online-Shop von Ali Energy tätigt, jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, gelten diese AGB auch für Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Direktverkauf.

Abweichende allgemeine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen des Kunden werden – außer durch ausdrückliche schriftliche und firmenmäßig gezeichnete Bestätigung von Ali Energy nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die durch Ali Energy angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des 1 UGB, was vom Kunden hiermit zur Kenntnis genommen wird.

 

2.2. Sollte Ali Energy nach Zustandekommen des Vertrages davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, kann Ali Energy binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Weiters haftet der Kunde Ali Energy gegenüber für sämtliche daraus entstandene Schäden.

 

2.3. Die Angebote von Ali Energy im Internet sind in allen Teilen freibleibend und stellen unverbindliche Offerte an den Kunden dar, Angebote an Ali Energy im Hinblick auf die dargestellten Waren zu richten. Alle Abbildungen im Internet stellen beispielhafte Typen des jeweiligen Abschnittes dar und sind unverbindlich.

 

2.4. Durch die Bestellung von Waren des Onlineshops im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

 

2.5. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail, welche Produkt, Preis, Liefer- und Zahlungskonditionen beinhaltet, wobei diese E-Mail keine Annahme der Bestellung ist.

 

2.6. In einem weiteren Schritt wird das Angebot des Kunden nach Prüfung durch Ali Energy durch eine E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Erst durch die Auftragsbestätigung kommt ein Kaufvertrag zustande.

 

3. Lieferung, Rücktritt

3.1. Alle Artikel werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht, ausgeliefert Ali Energy ist berechtigt, Teil- oder Volllieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche Lieferung vereinbart ist. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht verfügbar sein, informieren wir den Kunden per E-Mail über die zu erwartende Lieferzeit, sofern uns eine Adresse des Kunden vorliegt.

 

3.2. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Lässt sich die vereinbarte Frist auf Grund Höherer Gewalt oder infolge von durch Ali Energy nicht beherrschbaren Umständen nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferzeit bis zum Ende einer angemessenen Frist ab Wegfall der genannten Umstände. Über einen solchen Fall wird Ali Energy den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an bzw. in allen Fällen der endgültigen Unmöglichkeit, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von Ali Energy nicht verschuldeter Überschreitungen der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

 

3.3. Ist die Lieferung durch Vorlieferanten verzögert, so hat Ali Energy dafür nicht einzustehen. Ali Energy kann das Verschulden seiner Vorlieferanten (Transporteure gelten ebenfalls nicht als Erfüllungsgehilfen, da der Transport auf Risiko des Kunden erfolgt) nur nach Maßgabe des § 1315 ABGB zugerechnet werden.

 

3.4. Im Fall eines von Ali Energy verschuldeten Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens 10 Werktage betragen muss. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Sofern der Kunde weiters nachweist, dass ihm hierdurch bzw. aus der verspäteten Lieferung nach Ablauf der Nachfrist ein Schaden entstanden ist, kommt ihm für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2 % des Lieferwertes, in Summe jedoch maximal 1 % des Lieferwertes, zu, wobei für leicht fahrlässiges Verhalten seitens Ali Energy jedenfalls nicht, auch nicht mittels pauschalierter Verzugsentschädigung, gehaftet wird. Über diese Pauschalentschädigung hinausgehende Ansprüche des Kunden aus einem Lieferverzug oder einem allfälligen Vertragsrücktritt sind – soweit gesetzlich zulässig, und somit bis zur Grenze der krass groben Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.

 

3.5. Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden von Ali Energy nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen und Ali Energy seine rechtswirksame Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem gemäß Verpackungsverordnung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.

 

4. Verpackung und Versendung

4.1. Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt Ali Energy überlassen.

 

4.2. Als Erfüllungsort gilt der Ort der Absendung der bestellten Ware vom jeweiligen von Ali Energy gewählten Ort des Versandlagers.

 

4.3. Die Gefahr geht unabhängig von der von Ali Energy gewählten Versandart auf den Kunden über, wenn die Ware das Versandlager von Ali Energy verlässt.

 

4.4. Die Kosten des Transports werden gesondert ausgewiesen und sind in den angegebenen Warenpreisen nicht enthalten. Für Verpackungskosten berechnet Ali Energy einen anteiligen Betrag.

 

4.5. Ein Transportschaden muss innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung bzw. Erhalt der Ware gemeldet werden. Später festgestellte Mängel gehen zu Lasten des Kunden.

 

5. Preise und Zahlung, Aufrechnung

5.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro exklusive Mehrwertsteuer. Es gelten jeweils die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch Ali Energy

5.2. Durch die ständige Aktualisierung der Internetseiten von Ali Energy können Angaben bezüglich Preises und Beschaffenheit der Ware variieren. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

 

5.2. Die Bezahlung der Waren erfolgt im Voraus auf Rechnung, PayPal, Sofortüberweisung oder per Nachnahme.

 

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware der zu begleichen.

 

5.4. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so behält sich Ali Energy das Recht vor, entweder daraus entstehende zusätzliche eigene Mahn- und Bearbeitungsgebühren, tarifmäßige Anwalts- sowie Inkassokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eigene Mahn- und Bearbeitungsgebühren werden in Höhe von EUR 10,-- Netto pro Mahnung berechnet.

 

5.5. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Ali Energy berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe geltend zu machen. Das Recht von Ali Energy, Mahngebühren gemäß Absatz 5.5 sowie eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

 

5.7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ali Energy aufrechnen.

 

6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die jeweiligen Waren Eigentum von Ali Energy (Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ali Energy berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.

 

6.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse des Kunden. Wird die Ware mit anderen Erzeugnissen, die nicht im Eigentum des Kunden stehen, zu einem neuen Erzeugnis verarbeitet, so erwirbt Ali Energy Miteigentum an diesem neuen Erzeugnis nach Maßgabe des Wertes der Vorbehaltsware.

 

6.3. Sofern von dritter Seite auf die Vorbehaltsware gegriffen werden sollte, hat der Kunde Ali Energy sofort schriftlich hiervon zu verständigen. Der Kunde hat Ali Energy alle Kosten und Auslagen zu ersetzen, welche Letzterem anlässlich der Abwehr des Eingriffs Dritter erwachsen, dies ausdrücklich auch bezüglich außergerichtlicher Maßnahmen. Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu behandeln. Zur Werterhaltung des vorbehaltenen Eigentums verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Gegenstände nicht zu benützen und jedwede Beschädigung sofort auf eigene Kosten beheben zu lassen, auch wenn der Schaden ohne sein Verschulden, zufällig oder durch höhere Gewalt entstanden sein sollte.

 

6.4. Im Falle der Weiterveräußerung der im Vorbehaltseigentum von Ali Energy stehenden Ware durch den Kunden gilt dessen daraus resultierende Kaufpreisforderung als an Ali Energy betreten. Der Kunde verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern vorzunehmen und durch einen Vermerk auf seinen Fakturen den dritten Erwerber von der Abtretung zu verständigen. Der Kunde ist trotz der hiermit erfolgten Abtretung berechtigt und bevollmächtigt, die Forderung im Rahmen der hiermit erteilten Inkassovollmacht im Namen und auf Rechnung von Ali Energy einzuziehen. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist dieser zur Übergabe sämtlicher zur Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Unterlagen verpflichtet, wobei für diesen Fall die Einziehungsermächtigung des Kunden als widerrufen gilt.

 

6.5. Wenn der Kunde, aus welchen Gründen immer, seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, so kann Ali Energy von seinem Eigentumsvorbehalt sofort Gebrauch machen. Diesfalls ist Ali Energy berechtigt, sich auch ohne Ankündigung und auch ohne Mitteilung des Kunden den unmittelbaren Besitz an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verschaffen. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf das Rechtsmittel der Besitzstörungsklage und ist nicht berechtigt, aus diesem Umstand irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen Ali Energy abzuleiten.

 

6.6. Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 UGB steht dem Kunden nur insoweit zu, als eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

 

7. Rückgaberecht

Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), die nicht gesondert vertraglich vereinbart wurde, ist ausgeschlossen. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Rückgabe hat der Kunde die für die Anlieferung bereits angefallenen bzw. anfallenden Versandkosten, die Bearbeitungsgebühr von Ali Energy sowie auch die Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

8. Gewährleistung

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines solchen Ali Energy umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 (sieben) Werktagen ab Entgegennahme, darüber schriftlich und unter konkreter Angabe der Mängel in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass verdeckte Mängel an der Ware bestehen, so ist er verpflichtet, Ali Energy sofort nach Entdeckung des Mangels zu informieren. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Untersuchung und/oder Fehlermeldung, so gilt die Ware als genehmigt.

 

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware zu laufen.

 

8.3. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Ali Energy auf Kosten des Kunden zurückzusenden.

 

8.4. Hat der Kunde seine Nachnahme oder einem Verbraucher Gewähr geleistet, so ist ein Rückgriff gemäß § 933b ABGB gegen Ali Energy nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Ware nach Maßgabe der zu Grunde liegenden Lieferung von Ali Energy an den Kunden ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkung, Produkthaftung

9.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Ali Energy haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; Soweit die vertragliche Haftung von Ali Energy ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

9.2. Hat der Kunde hinsichtlich der von Ali Energy gelieferten Ware aufgrund zwingender Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes einem Dritten Ersatz geleistet, sind Regressansprüche gegen Ali Energy – ausgenommen Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Soweit der Kunde nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftpflichtrechtes einem Dritten wegen eines Fehlers eines Produktes, hinsichtlich dessen die von Ali Energy gelieferte Ware nur Teilprodukt ist, Ersatz geleistet hat, obliegt im Regressfall dem Kunden der Beweis dafür, dass der Fehler des Gesamtproduktes durch einen Fehler der von Ali Energy gelieferten Ware verursacht oder mit verursacht wurde.

 

9.3. Die Verjährungsfrist für eine Haftung aus diesem Vertragspunkt beträgt, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Lieferung.